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Sportbootführerschein Binnen Die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Für den Rhein gilt weiterhin die 5 PS Grenze.
Für die Prüfung sind die Verbände DMYV und DSV beliehen. Hier ist es wichtig, dass die Prüfung wegen der Zuständigkeiten der Verbände in "Segel+Motor" und "nur Motor" unterschieden wird.
Zulassung Kursgebühr siehe Preisliste
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